Ein Steuerberaterwechsel ist unkomplizierter, als viele denken — wenn man die Reihenfolge einhält. Sie sind in der Wahl Ihrer Kanzlei frei und nicht an einen Berater gebunden.
1. Neue Kanzlei auswählen (vor der Kündigung)
Suchen Sie zuerst die neue Kanzlei und führen Sie ein Erstgespräch — so vermeiden Sie eine Betreuungslücke. Hilfreich ist der Beitrag Steuerberater finden.
2. Altes Mandat kündigen
Das Mandat ist ein Dienstvertrag und in der Regel ohne Frist kündbar (sofern nichts anderes vereinbart wurde). Kündigen Sie schriftlich und widerrufen Sie zugleich die erteilte Vollmacht. Häufig übernimmt die neue Kanzlei die Kommunikation mit der alten — fragen Sie danach.
3. Unterlagen übergeben
Die alte Kanzlei gibt Ihre Originalunterlagen heraus. Erstellte Arbeitsergebnisse können unter Umständen einem Zurückbehaltungsrecht unterliegen, solange offene Honorare bestehen — begleichen Sie daher offene Rechnungen, um die Übergabe nicht zu verzögern. Die laufenden Buchführungsdaten werden üblicherweise digital übergeben.
4. Vollmacht neu erteilen
Die neue Kanzlei lässt sich eine neue Vollmacht erteilen und meldet sich über die Vollmachtsdatenbank beim Finanzamt an. Damit gehen künftige Bescheide an die richtige Stelle.
Der richtige Zeitpunkt
Ein Wechsel zum Jahresanfang oder nach Fertigstellung des letzten Jahresabschlusses ist am saubersten, weil sich Zuständigkeiten klar trennen lassen. Grundsätzlich ist ein Wechsel aber jederzeit möglich.
Achten Sie bei der neuen Wahl auf passende Spezialisierung und amtliche Zulassung — im Verzeichnis nach Branche und Stadt filterbar.