Mit einer Steuerberatervollmacht ermächtigen Sie Ihre Kanzlei, Sie gegenüber dem Finanzamt zu vertreten. Sie ist die Grundlage dafür, dass Bescheide, Rückfragen und elektronische Übermittlungen reibungslos laufen.

Was die Vollmacht abdeckt

Üblich ist eine umfassende Vollmacht in Steuersachen: Sie erlaubt der Kanzlei, Erklärungen einzureichen, Bescheide zu empfangen, Einspruch einzulegen, Fristen wahrzunehmen und mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Der Umfang lässt sich aber einschränken — etwa nur auf bestimmte Steuerarten oder Jahre. Klären Sie im Erstgespräch, welche Reichweite zu Ihrer Zusammenarbeit passt.

Die Vollmachtsdatenbank

In Deutschland nutzen Kanzleien meist die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern. Statt Papier wird die Vollmacht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Vorteile: Bescheiddaten können digital abgerufen werden (Bekanntgabe an den Bevollmächtigten), und Fristen lassen sich besser überwachen. In der Regel unterschreiben Sie ein Formular, das Ihre Kanzlei dann einpflegt.

Bekanntgabevollmacht — ein wichtiges Detail

Mit einer Bekanntgabevollmacht gehen Steuerbescheide direkt an die Kanzlei. Das ist praktisch, weil Fristen (z. B. die Einspruchsfrist von einem Monat) dort zuverlässig erfasst werden. Ohne sie erhalten Sie die Post selbst und müssen Bescheide aktiv weiterleiten.

Erteilen, ändern, widerrufen

  • Erteilen: schriftlich bzw. über das Formular Ihrer Kanzlei; bei elektronischer Übermittlung über die Vollmachtsdatenbank.
  • Ändern: Reichweite jederzeit anpassbar (z. B. weitere Steuerart aufnehmen).
  • Widerrufen: Die Vollmacht endet, wenn Sie sie widerrufen oder das Mandat beenden. Beim Steuerberaterwechsel wird die alte Vollmacht widerrufen und eine neue erteilt.

Eine Vollmacht ist Vertrauenssache. Sie sollten die bevollmächtigte Person oder Gesellschaft kennen und ihre Zulassung prüfen können — im Verzeichnis ist jeder Eintrag amtlich geführt.