Branchen-Steuerberater

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Steuerberater für Erbschaft & Schenkung

Für Nachlass, Schenkung zu Lebzeiten, Unternehmensnachfolge und Fachberater-Nachweise im Nachlassbereich.

Erweiterte Suche in Erbschaft: PLZ, Fachberater-Titel, Bewertung

Alle 861 aufgeführten Kanzleien sind im amtlichen Berufsregister (BStBK) mit Registernummer geführt — keine Platzierung gegen Bezahlung.

Erbschaft, Schenkung und Unternehmensnachfolge lassen sich mit Freibeträgen, Bewertung und vorweggenommener Erbfolge gestalten. Ein Fachberater für Unternehmensnachfolge bzw. Nachlassgestaltung (DStV) bringt die nötige Tiefe mit.

Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, vorweggenommene Erbfolge, Testamentsvollstreckung und Betriebsübergabe — Themen, bei denen Freibeträge und Bewertung früh gestaltet werden müssen.

Steuerliche Besonderheiten

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind planbar wie kaum eine andere Steuerart — aber nur im Voraus. Die Freibeträge stehen im Gesetz, und sie stehen jeder Person alle zehn Jahre neu zu.

§ 16 ErbStG: die Freibeträge im Einzelnen

Steuerfrei bleibt bei unbeschränkter Steuerpflicht der Erwerb des Ehegatten oder Lebenspartners bis 500 000 Euro, der von Kindern und Kindern verstorbener Kinder bis 400 000 Euro, der von Enkeln bis 200 000 Euro und der übriger Personen der Steuerklasse I bis 100 000 Euro. In den Steuerklassen II und III liegt der Freibetrag bei 20 000 Euro. Die Spanne zwischen 500 000 und 20 000 Euro erklärt, warum die Reihenfolge und der Empfänger einer Übertragung oft mehr ausmachen als deren Höhe.

Quelle:§ 16 ErbStG

§ 14 ErbStG: die Zehnjahresfrist macht Schenkungen planbar

Mehrere „innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile“ werden zusammengerechnet. Der Freibetrag ist also kein einmaliges Kontingent: Nach Ablauf von zehn Jahren steht er erneut zur Verfügung. Vorweggenommene Erbfolge setzt deshalb früh an — wer mit 70 beginnt, nutzt die Frist einmal, wer mit 55 beginnt, dreimal.

Quelle:§ 14 ErbStG

Angaben am 12. September 2026 am Gesetzestext bzw. an der genannten Verwaltungsanweisung geprüft. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall — die steuerliche Würdigung hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Zertifizierte Fachberater (DStV) zuerst, dann Kanzleien, deren Website oder Profil diesen Schwerpunkt nennt (kein zertifizierter Titel).

Verzeichnis · 861 EinträgeSortierung Zertifizierte zuerst
Amtlich geführt

Markus Böhm

Konrad-Adenauer-Str. 156, 52223 Stolberg

1 Berufsträger · bestellt seit 1996

Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.)
Schwerpunkte · laut Website der KanzleiGründer
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Amtlich geführt

Sandra Floitgraf

Frankenstraße 7, 52223 Stolberg

1 Berufsträger · bestellt seit 2007

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
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Amtlich geführt

Philipp Jöris

Schönrathstr. 23, 52066 Aachen

1 Berufsträger · bestellt seit 2015

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Schwerpunkte · laut Website der KanzleiGründer
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Amtlich geführt

FIDAIX GmbH

Pascalstraße 17, 52076 Aachen

1 Berufsträger · bestellt seit 2003

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Schwerpunkte · laut Website der KanzleiGmbHInternationalVereine
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Amtlich geführt

Jürgen Meyer

Erfstrasse 88, 52249 Eschweiler

1 Berufsträger · bestellt seit 1993

Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.)
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Amtlich geführt

Skipka & Partner

Roermonder Str. 407, 52072 Aachen

1 Berufsträger · bestellt seit 2009

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Amtlich geführt

Horst Rambau

Preyerstraße 106, 52249 Eschweiler

1 Berufsträger · bestellt seit 2005

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René Reuter

Habsburgerallee 23, 52064 Aachen

1 Berufsträger · bestellt seit 2010

Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.)Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
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Amtlich geführt

Steuerkanzlei Roßbroich

Schillingsstraße 93-95, 52355 Düren

1 Berufsträger · bestellt seit 1997

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Thomas Schiffers

Eilendorfer Straße 179, 52078 Aachen

1 Berufsträger · bestellt seit 2016

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Amtlich geführt

Daniel Schröders

An Fürthenrode 50, 52511 Geilenkirchen

1 Berufsträger · bestellt seit 2016

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
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Torsten Schütz

Friedenstraße 20a, 52080 Aachen

1 Berufsträger · bestellt seit 2002

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Schwerpunkte · laut Website der KanzleiGründer
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Amtlich geführt

Monika Winter

Abteiblick 6, 52223 Stolberg

1 Berufsträger · bestellt seit 1997

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Amtlich geführt

Siegfried Wolny

Ardennenstraße 11, 52249 Eschweiler

1 Berufsträger · bestellt seit 1984

Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
Schwerpunkte · laut Website der KanzleiImmobilien
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Amtlich geführt

aigner & beckstein

Fanschuhstraße 16, 86956 Schongau

1 Berufsträger · bestellt seit 2008

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Amtlich geführt

Demharter & Partner GbR

Weinmarkt 6, 86720 Nördlingen

1 Berufsträger · bestellt seit 2002

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Amtlich geführt

Geirhos & Kollegen

Kurzes Geländ 7, 86156 Augsburg

1 Berufsträger · bestellt seit 2022

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Amtlich geführt

Reinhard Häckl

Brunnenstraße 66 A, 86938 Schondorf am Ammersee

1 Berufsträger · bestellt seit 1985

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Amtlich geführt

awi etl gmbh steuerberatungsgesellschaft

Melli-Beese-Straße 3 b, 86159 Augsburg

1 Berufsträger · bestellt seit 2020

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Schwerpunkte · laut Website der KanzleiÄrzteGründer
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Amtlich geführt

Stephan Karle

Kirchdorfer Straße 87, 86825 Bad Wörishofen

1 Berufsträger · bestellt seit 2000

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Steuerkanzlei

Schloßstraße 9, 86641 Rain

1 Berufsträger · bestellt seit 2010

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Kessler

Schilcherstraße 5, 86911 Diessen

1 Berufsträger · bestellt seit 1985

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung?
Nach § 16 ErbStG: 500 000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400 000 Euro für Kinder und Kinder verstorbener Kinder, 200 000 Euro für Enkel, 100 000 Euro für die übrigen Personen der Steuerklasse I sowie 20 000 Euro in den Steuerklassen II und III. Diese Beträge gelten bei unbeschränkter Steuerpflicht.
Kann ich den Freibetrag mehrfach nutzen?
Ja, aber nur im Abstand von zehn Jahren. § 14 ErbStG rechnet alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen. Nach Ablauf der Frist steht der Freibetrag erneut zur Verfügung — das ist der Hebel hinter der vorweggenommenen Erbfolge.
Wann sollte eine Nachfolge steuerlich vorbereitet werden?
So früh, dass die Zehnjahresfrist mehrfach genutzt werden kann, und bevor Unternehmensanteile oder Immobilien bewertet werden müssen. Bei Betriebsvermögen kommen Verschonungsregelungen hinzu, die an Fortführung und Lohnsummen anknüpfen — sie lassen sich im Erbfall kaum noch gestalten, in der Übertragung zu Lebzeiten sehr wohl.

Quellen

Alle auf dieser Seite genannten Beträge, Fristen und Steuersätze stammen aus diesen Fundstellen. Stand der Prüfung: 12. September 2026.

Ratgeber

Orientierung rund um Erbschaft & Schenkung und die Wahl der passenden Kanzlei.