Die Frage „Was kostet ein Steuerberater?“ lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten — wohl aber nachvollziehbar einordnen. Die meisten Leistungen rechnen Steuerberater in Deutschland nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, einer bundeseinheitlichen Gebührenordnung. Wer ihre Logik versteht, kann Angebote vergleichen und Rechnungen einschätzen.

Drei Stellschrauben bestimmen das Honorar

Nach der StBVV ergibt sich eine Gebühr typischerweise aus dem Zusammenspiel von drei Faktoren:

  1. Gegenstandswert — die wirtschaftliche Bedeutung der Sache (z. B. die Summe der Einnahmen bei einer Steuererklärung). Je höher der Wert, desto höher die Gebühr.
  2. Gebührentabelle (A–E) — die StBVV ordnet jeder Tätigkeit eine Tabelle zu. Tabelle A gilt z. B. für Beratungs- und Erklärungsleistungen, Tabelle C für Buchführung.
  3. Gebührenrahmen (Zehntel) — innerhalb eines Rahmens (z. B. 1/10 bis 6/10) wählt die Kanzlei den Satz nach Umfang und Schwierigkeit. Der „Mittelgebühr“-Satz ist der übliche Ausgangspunkt.

Daneben gibt es Zeitgebühren (für klar definierte Tätigkeiten ohne sinnvollen Gegenstandswert) und seit einigen Jahren ausdrücklich die Möglichkeit einer Pauschalvergütung oder abweichenden Vereinbarung in Textform.

Grobe Orientierung statt fester Preise

Konkrete Eurobeträge hängen vom Einzelfall ab und ändern sich, wenn der Verordnungsgeber die Tabellen anpasst. Als grobe Orientierung gilt:

  • Eine einfache Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer bewegt sich meist im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich.
  • Laufende Buchführung und Jahresabschluss für Selbstständige und kleine Unternehmen werden oft als monatliche bzw. jährliche Pauschale vereinbart.
  • Komplexe Sachverhalte (mehrere Einkunftsarten, Auslandsbezug, Gestaltung) liegen darüber.

Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Internet-Zahlen, sondern lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben. Seriöse Kanzleien erläutern, welche Tabelle, welcher Gegenstandswert und welcher Zehntelsatz angesetzt werden.

So halten Sie die Kosten im Griff

  • Leistungsumfang klären: Nur Erklärung, oder auch laufende Buchhaltung, Lohn, Beratung? Je klarer der Auftrag, desto präziser das Angebot.
  • Vorarbeit leisten: Sortierte, vollständige Unterlagen senken den Zeitaufwand. Eine Übersicht finden Sie in unserem Beitrag zu den benötigten Unterlagen.
  • Pauschale vereinbaren: Für wiederkehrende Leistungen schafft eine Pauschale Planungssicherheit.
  • Absetzbarkeit nutzen: Beruflich oder betrieblich veranlasste Honorare sind steuerlich abziehbar — siehe Steuerberaterkosten absetzen.

Kosten ins Verhältnis setzen

Ein Honorar ist kein Selbstzweck: Es steht dem Nutzen gegenüber — vermiedene Fehler, ausgeschöpfte Gestaltungsspielräume, gesparte Zeit und die verlängerte Abgabefrist, die bei Mandatierung einer Kanzlei greift. Ob sich das im Einzelfall rechnet, behandelt der Beitrag Lohnt sich ein Steuerberater?.

Wenn Sie eine Kanzlei suchen, achten Sie auf nachgewiesene Qualifikation und einschlägige Spezialisierung. Im Verzeichnis sind alle Einträge im amtlichen Berufsregister geprüft und nach Branche sowie Stadt filterbar.