Branchen-Steuerberater

Fachgebiet

Steuerberatung für Handwerksbetriebe

Für Handwerksbetriebe mit Lohn, Anzahlungen, Bauleistungen, Digitalisierung und branchentypischen Steuerfragen.

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Alle 50 aufgeführten Kanzleien sind im amtlichen Berufsregister (BStBK) mit Registernummer geführt — keine Platzierung gegen Bezahlung.

Handwerksbetriebe verbinden Lohnabrechnung, Anlagenbuchhaltung, § 35a-Bescheinigungen für Kunden und oft Bauleistungen mit § 13b. Branchenkundige Kanzleien halten Buchführung und Kalkulation belastbar.

Bau- und Ausbaugewerbe, Elektro, Sanitär/Heizung, Kfz, Bäckerei und Metallbau: Handwerksbetriebe verbinden Lohnbuchhaltung mit Anlagevermögen und häufig der Bauabzugsteuer.

Steuerliche Besonderheiten

Handwerks- und Baubetriebe tragen drei Besonderheiten gleichzeitig: Sie stellen Rechnungen aus, die ihren Privatkunden eine Steuerermäßigung eröffnen, sie geraten bei Bauleistungen an Unternehmer in die Umkehr der Steuerschuldnerschaft, und sie stehen selbst unter der Bauabzugsteuer. Alle drei Punkte entscheiden sich an der Rechnung — nicht am Jahresabschluss.

§ 35a EStG: Ihre Rechnung entscheidet über die Steuerermäßigung des Kunden

Privatkunden können 20 Prozent der Arbeitskosten einer Handwerkerleistung direkt von ihrer Steuerschuld abziehen, höchstens 1 200 Euro im Jahr (§ 35a Absatz 3 EStG). Zwei Bedingungen stehen im Gesetz und scheitern in der Praxis am Betrieb: Der Kunde muss „eine Rechnung erhalten“ haben und die „Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung“ erfolgt sein (§ 35a Absatz 5 EStG) — eine Barzahlung schließt die Ermäßigung aus. Materialkosten sind nicht begünstigt, Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten schon. Wer diese Posten in der Rechnung nicht trennt, nimmt seinem Kunden bis zu 1 200 Euro.

Quelle:§ 35a EStG

§ 13b UStG: Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Bei Bauleistungen — Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die „der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen“ — schuldet nicht der leistende Betrieb die Umsatzsteuer, sondern der Auftraggeber, sofern dieser selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt (§ 13b Absatz 2 Nummer 4 und Absatz 5 UStG). Nachgewiesen wird das über eine Bescheinigung des Finanzamts, die längstens drei Jahre gilt. Der Fehler ist in beide Richtungen teuer: zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet der Betrieb zusätzlich, zu Unrecht nicht ausgewiesene fordert das Finanzamt nach.

Quelle:§ 13b UStG

§ 48 EStG: 15 Prozent Bauabzugsteuer ohne Freistellungsbescheinigung

Wer eine Bauleistung für sein Unternehmen bezieht, muss 15 Prozent der Gegenleistung einbehalten und an das Finanzamt abführen (§ 48 Absatz 1 EStG). Der Abzug entfällt, wenn der leistende Betrieb eine im Zeitpunkt der Zahlung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b vorlegt — oder wenn die Gegenleistung im Kalenderjahr voraussichtlich 5 000 Euro nicht übersteigt, bei ausschließlich steuerfreien Vermietungsumsätzen 15 000 Euro (§ 48 Absatz 2). Vermietet der Auftraggeber höchstens zwei Wohnungen, greift die Abzugspflicht für diese Wohnungen nicht. Für den Handwerksbetrieb heißt das: Die Freistellungsbescheinigung gehört zur Auftragsannahme, nicht in die Ablage.

Quelle:§ 48 EStG§ 48b EStG

E-Rechnung: Empfangspflicht gilt, Ausstellungspflicht rückt näher

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Eine E-Rechnung ist nach § 14 Absatz 1 UStG eine Rechnung, die „in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird“ — ein PDF per E-Mail zählt nicht dazu. Für das Ausstellen gilt eine Übergangsfrist: bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle Rechnungsaussteller noch eine sonstige Rechnung ausstellen, bei einem Vorjahresumsatz bis 800 000 Euro bis zum Ablauf des Jahres 2027.

Quelle:§ 14 UStGBMF, Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung

Angaben am 12. September 2026 am Gesetzestext bzw. an der genannten Verwaltungsanweisung geprüft. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall — die steuerliche Würdigung hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Zertifizierte Fachberater (DStV) zuerst, dann Kanzleien, deren Website oder Profil diesen Schwerpunkt nennt (kein zertifizierter Titel).

Verzeichnis · 50 EinträgeSortierung Zertifizierte zuerst
Amtlich geführt

Michael Weiss

Mariahilfstraße 15, 52062 Aachen

1 Berufsträger · bestellt seit 2015

Schwerpunkte · laut Website der KanzleiÄrzteFreiberuflerHandwerk
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Amtlich geführt

Steinhart & Partner

Stettenstraße 8, 86150 Augsburg

3 Berufsträger · bestellt seit 2016

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
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Amtlich geführt

CONTURA

Lohmühlenstraße 37, 12435 Berlin

1 Berufsträger · bestellt seit 2005

Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
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Amtlich geführt

Jörg Aurich

Scharnhorststraße 8 c, 10115 Berlin

1 Berufsträger · bestellt seit 1999

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Amtlich geführt

Alltax

Scharnhorststraße 8 C, 10115 Berlin

2 Berufsträger · bestellt seit 1999

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Amtlich geführt

Michael Thürling

Boyenstraße 25, 10115 Berlin

1 Berufsträger · bestellt seit 2009

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Amtlich geführt

Jutta Maria Fechtelkord

Sudbrackstr. 16, 33611 Bielefeld

1 Berufsträger · bestellt seit 2020

Fachberater für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.)
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Philipp Tilmann Kaup

Obernstr. 1a, 33602 Bielefeld

1 Berufsträger · bestellt seit 2007

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Amtlich geführt

Marlene Schulte

Grosse Beckstr. 4, 44787 Bochum

1 Berufsträger · bestellt seit 1984

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Claas Schulte

Große Beckstr. 4, 44787 Bochum

1 Berufsträger · bestellt seit 2012

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Christina Bischof

Maximilianstraße 16, 53111 Bonn

1 Berufsträger · bestellt seit 2015

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Amtlich geführt

Marko Eggert

Richard-Wagner-Straße 55, 38820 Halberstadt

1 Berufsträger · bestellt seit 2002

Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)
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S&P Steuerberatungsgesellschaft mbH

Bernhard-Thiersch-Straße 6, 38820 Halberstadt

2 Berufsträger · bestellt seit 2002

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
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Clockwise Germany GmbH

Martinistraße 62-66, 28195 Bremen

1 Berufsträger · bestellt seit 2024

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Beck

Eulengasse 3, 64807 Dieburg

1 Berufsträger · bestellt seit 2013

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
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Amtlich geführt

Carsten Schumacher

Wilhelmstr. 70, 44137 Dortmund

1 Berufsträger · bestellt seit 2009

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Isabel Enge

Rampische Str. 18, 01067 Dresden

1 Berufsträger · bestellt seit 2022

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Amtlich geführt

Mandy Korn

Domplatz 11, 99084 Erfurt

1 Berufsträger · bestellt seit 2005

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Amtlich geführt

Sandra Mandt

Leineweberstr. 3, 45468 Mülheim/Ruhr

1 Berufsträger · bestellt seit 2010

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
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Amtlich geführt

Isa Fleischer

Kleine Johannisstraße 10, 20457 Hamburg

1 Berufsträger · bestellt seit 1996

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Andreas Happich

Dieterichsstr. 11, 30159 Hannover

1 Berufsträger · bestellt seit 1999

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Amtlich geführt

Michael Münch

Kurfürsten-Anlage 34, 69115 Heidelberg

1 Berufsträger · bestellt seit 1998

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Amtlich geführt

Aurich Münch Ziegler

Karlstraße 54, 76133 Karlsruhe

2 Berufsträger · bestellt seit 2017

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine Kanzlei, die Handwerksbetriebe wirklich kennt?
An drei konkreten Antworten: wie sie Rechnungsvorlagen aufsetzt, damit Arbeitskosten nach § 35a EStG getrennt vom Material ausgewiesen sind; wie sie vor Auftragsannahme prüft, ob § 13b UStG greift; und ob sie die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG selbst beantragt und deren Gültigkeit überwacht. Wer bei diesen drei Punkten ins Allgemeine ausweicht, betreut Handwerk nur nebenbei.
Was kostet ein Steuerberater für einen Handwerksbetrieb?
Die Steuerberatervergütungsverordnung rechnet überwiegend mit Wertgebühren nach Tabellen, also abhängig von Umsatz, Bilanzsumme oder Gegenstandswert — nicht mit einem Pauschalpreis. Wo kein Gegenstandswert geschätzt werden kann, gilt die Zeitgebühr von 16,50 bis 41 Euro je angefangener Viertelstunde (§ 13 StBVV). Eine abweichende Vergütungsvereinbarung ist möglich, bedarf aber der Textform (§ 4 StBVV). Lassen Sie sich deshalb die Grundlage nennen, nicht nur den Monatsbetrag.
Muss mein Betrieb schon E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen: ja, seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen: Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Sie noch Papier oder PDF verwenden; liegt Ihr Vorjahresumsatz bei höchstens 800 000 Euro, verlängert sich diese Möglichkeit bis zum Ende des Jahres 2027. Danach ist das strukturierte Format bei Rechnungen an andere inländische Unternehmen Pflicht.
Warum verlangen Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung?
Weil sie sonst gesetzlich verpflichtet sind, 15 Prozent Ihrer Rechnung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (§ 48 EStG). Das ist kein Misstrauen, sondern Haftungsvermeidung: Ohne Bescheinigung haftet der Auftraggeber für den Abzugsbetrag. Die Bescheinigung nach § 48b EStG beantragt Ihre Kanzlei beim Finanzamt.

Quellen

Alle auf dieser Seite genannten Beträge, Fristen und Steuersätze stammen aus diesen Fundstellen. Stand der Prüfung: 12. September 2026.

Ratgeber

Orientierung rund um Handwerk und die Wahl der passenden Kanzlei.