Anzeigen im Verzeichnis
Das Verzeichnis beruht auf dem Register der Bundessteuerberaterkammer. Kanzleien können zusätzlich eine Anzeige schalten. Hier steht, was eine Anzeige ändert und was nicht.
Was eine Anzeige ist
01Ein gekennzeichneter Platz oberhalb der Liste: auf allen Seiten der Stadt der Kanzlei und in bis zu 3 bundesweiten Branchenlisten.
02Immer mit dem Wort „Anzeige“ beschriftet, wie es § 5a UWG verlangt.
03Höchstens 3 Anzeigen pro Liste, jeweils mit Name, Anschrift und einem Kurztext von bis zu 160 Zeichen.
Was eine Anzeige nicht ändert
Die Reihenfolge im Verzeichnis. Sie folgt sachlichen Kriterien: geprüfte Angaben und zertifizierte Titel zuerst.
Die Angaben aus dem Register: Name, Register-ID, Kammer und Fachberater-Titel.
Die Google-Bewertungen und die Ergebnisse der erweiterten Suche, in der keine Anzeigen erscheinen.
Aufbau einer Liste
Anzeige
Bezahlt · höchstens 3 · klar getrennt
Verzeichnis · geprüfte Angaben zuerst
Kanzlei mit Fachberater-Titel
Kanzlei mit Register-ID
Kanzlei mit Register-ID
Weitere Einträge
Reihenfolge nach sachlichen Kriterien · nicht käuflichFür Kanzleien
49 € pro Monat
Buchbar für Kanzleien, die ihren Eintrag beansprucht haben.Anzeige im Konto buchenzzgl. USt., monatlich kündbar