St Steuerberater Verzeichnis Amtlich geführt · neutral

Handwerk

Steuerberater für Handwerk in Oldenburg

Hier finden Sie 3 Kanzleien für Handwerk in Oldenburg, davon sind 0 im amtlichen Register verifiziert. Alle gelisteten Kanzleien wurden auf ihre amtliche Registrierungsnummer (StB-Nr.) geprüft.

Alle 3 aufgeführten Kanzleien sind im amtlichen Berufsregister (BStBK) mit Registernummer geführt — keine Platzierung gegen Bezahlung.

Zertifizierte Fachberater (DStV) zuerst, dann Kanzleien mit selbst angegebenem Schwerpunkt („nach eigener Angabe“ — kein zertifizierter Titel).

Waldemar Asnaimer

Einzelkanzlei

Hauptstraße 541a, 26683 Saterland

steuerkanzlei-asnaimer.de

Öffentlich bestellt seit 2015 · 11 Jahre Erfahrung

Amtlich geführt
Register-ID DE.BStBK.39524c87-8264-478a-81b7-7a7173285c79.abbd
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.) Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Erbschaft Schwerpunkt: Handwerk Schwerpunkt: Immobilien Schwerpunkt: Vereine

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Björn Brüggemann

Einzelkanzlei

Ammerländer Heerstraße 231, 26129 Oldenburg

obic.de

Öffentlich bestellt seit 2004 · 22 Jahre Erfahrung

Amtlich geführt
Register-ID DE.BStBK.06145b57-1d13-4e6b-bed6-d4464eae5655.b18d
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Erbschaft Schwerpunkt: Ärzte Schwerpunkt: Gründer Schwerpunkt: Handwerk

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Christian Weinstock

Einzelkanzlei

Ammerländer Heerstraße 231, 26129 Oldenburg

obic.de

Öffentlich bestellt seit 2011 · 15 Jahre Erfahrung

Amtlich geführt
Register-ID DE.BStBK.002ad0cf-3958-4ec8-86c0-9c95e158c902.2452
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Schwerpunkt: Ärzte Schwerpunkt: Gründer Schwerpunkt: Handwerk

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Handwerk in Oldenburg

Die Abrechnung von Baulohn (z.B. Soka-Bau, Winterbeschäftigungsumlage) ist extrem fehleranfällig. Ein auf Handwerker spezialisierter Steuerberater in Oldenburg beherrscht diese tarifvertraglichen Vorschriften und Meldepflichten absolut rechtssicher.

Auftraggeber von Bauleistungen müssen 15 % des Rechnungsbetrages einbehalten und an das Finanzamt abführen. Um dies zu verhindern, sorgt Ihr Steuerberater in Oldenburg für die fristgerechte Beantragung einer gültigen Freistellungsbescheinigung.

Ja. Privatpersonen können 20 % der reinen Arbeitskosten (maximal 1.200 € pro Jahr) direkt von ihrer Steuerschuld abziehen (§ 35a EStG). Ihr Berater hilft Ihnen bei der gesetzeskonformen Ausweisung auf Ihren Rechnungen in Oldenburg.