Handwerks- und Baubetriebe verbinden Lohn, Material und oft Bauleistungen — mit eigenen steuerlichen Besonderheiten. Eine branchenkundige Kanzlei hält Buchführung und Kalkulation belastbar.
Typische Themen
- Lohnabrechnung: gewerbliche Arbeitnehmer, Bau-Sozialkassen (SOKA-BAU), Reisekosten.
- § 13b (Reverse Charge): Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen korrekt anwenden.
- § 35a-Bescheinigungen: Handwerkerleistungen für Privatkunden richtig ausweisen.
- Anlagenbuchhaltung: Maschinen, Fahrzeuge, Abschreibung.
- Kalkulation: Stundenverrechnungssätze und Material sauber erfassen.
Worauf Sie achten sollten
Sinnvoll ist Erfahrung mit Bau-/Handwerksmandanten und deren Lohn- und § 13b-Themen. Fragen Sie gezielt danach. Allgemeine Auswahlhilfe: Steuerberater finden.