Handwerks- und Baubetriebe verbinden Lohn, Material und oft Bauleistungen — mit eigenen steuerlichen Besonderheiten. Eine branchenkundige Kanzlei hält Buchführung und Kalkulation belastbar.

Typische Themen

  • Lohnabrechnung: gewerbliche Arbeitnehmer, Bau-Sozialkassen (SOKA-BAU), Reisekosten.
  • § 13b (Reverse Charge): Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen korrekt anwenden.
  • § 35a-Bescheinigungen: Handwerkerleistungen für Privatkunden richtig ausweisen.
  • Anlagenbuchhaltung: Maschinen, Fahrzeuge, Abschreibung.
  • Kalkulation: Stundenverrechnungssätze und Material sauber erfassen.

Worauf Sie achten sollten

Sinnvoll ist Erfahrung mit Bau-/Handwerksmandanten und deren Lohn- und § 13b-Themen. Fragen Sie gezielt danach. Allgemeine Auswahlhilfe: Steuerberater finden.