St Steuerberater Verzeichnis Amtlich geführt · neutral

Handwerk

Steuerberater für Handwerk in Heidelberg

Hier finden Sie 3 Kanzleien für Handwerk in Heidelberg, davon sind 0 im amtlichen Register verifiziert. Alle gelisteten Kanzleien wurden auf ihre amtliche Registrierungsnummer (StB-Nr.) geprüft.

Alle 3 aufgeführten Kanzleien sind im amtlichen Berufsregister (BStBK) mit Registernummer geführt — keine Platzierung gegen Bezahlung.

Zertifizierte Fachberater (DStV) zuerst, dann Kanzleien mit selbst angegebenem Schwerpunkt („nach eigener Angabe“ — kein zertifizierter Titel).

Günter Lutz

Einzelkanzlei

Kaiserstraße 42, 69115 Heidelberg

steuer-hd.de

Öffentlich bestellt seit 1976 · 50 Jahre Erfahrung

Amtlich geführt
Register-ID DE.BStBK.39339a25-98e2-419b-89bb-1775c1345624.728f
Steuerberaterkammer Nordbaden
Schwerpunkt: Freiberufler Schwerpunkt: Handwerk

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Michael Münch

Einzelkanzlei

Kurfürsten-Anlage 34, 69115 Heidelberg

drmuench-steuer.de

Öffentlich bestellt seit 1998 · 28 Jahre Erfahrung

Amtlich geführt
Register-ID DE.BStBK.8aeae7b1-b3b2-4725-bf5c-bf00ba3a4623.e486
Steuerberaterkammer Nordbaden
Schwerpunkt: Ärzte Schwerpunkt: Freiberufler Schwerpunkt: Handwerk Schwerpunkt: International

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Angelika Schlag

Kaiserstraße 42, 69115 Heidelberg

steuer-hd.de

Öffentlich bestellt seit 1993 · 33 Jahre Erfahrung

Amtlich geführt
Register-ID DE.BStBK.7e103d7f-dcae-4517-9101-6aad8361bdd1.b70e
Steuerberaterkammer Nordbaden
Schwerpunkt: Vereine Schwerpunkt: Freiberufler Schwerpunkt: Handwerk

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Handwerk in Heidelberg

Die Abrechnung von Baulohn (z.B. Soka-Bau, Winterbeschäftigungsumlage) ist extrem fehleranfällig. Ein auf Handwerker spezialisierter Steuerberater in Heidelberg beherrscht diese tarifvertraglichen Vorschriften und Meldepflichten absolut rechtssicher.

Auftraggeber von Bauleistungen müssen 15 % des Rechnungsbetrages einbehalten und an das Finanzamt abführen. Um dies zu verhindern, sorgt Ihr Steuerberater in Heidelberg für die fristgerechte Beantragung einer gültigen Freistellungsbescheinigung.

Ja. Privatpersonen können 20 % der reinen Arbeitskosten (maximal 1.200 € pro Jahr) direkt von ihrer Steuerschuld abziehen (§ 35a EStG). Ihr Berater hilft Ihnen bei der gesetzeskonformen Ausweisung auf Ihren Rechnungen in Heidelberg.