Branchen-Steuerberater

Vereine & Gemeinnützigkeit

Steuerberater für Vereine & Gemeinnützigkeit in Oldenburg

Hier finden Sie 3 Kanzleien für Vereine & Gemeinnützigkeit in Oldenburg, davon sind 3 im amtlichen Register verifiziert. Alle gelisteten Kanzleien wurden auf ihre amtliche Registrierungsnummer (StB-Nr.) geprüft.

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Alle 3 aufgeführten Kanzleien sind im amtlichen Berufsregister (BStBK) mit Registernummer geführt — keine Platzierung gegen Bezahlung.

Zertifizierte Fachberater (DStV) zuerst, dann Kanzleien, deren Website oder Profil diesen Schwerpunkt nennt (kein zertifizierter Titel).

Verzeichnis · 3 EinträgeSortierung Zertifizierte zuerst
Amtlich geführt

Genossenschaftsverband

Raiffeisenstraße 26, 26122 Oldenburg

25 Berufsträger · bestellt seit 1996

Schwerpunkte · laut Website der KanzleiFreiberuflerVereine
5,0
3 Google-Bewertungen
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Amtlich geführt

Reiner Paetzke

Rosenstraße 44, 26122 Oldenburg

1 Berufsträger · bestellt seit 1981

Schwerpunkte · laut Website der KanzleiErbschaftGründerHandwerkVereine
Keine Google-Bewertungen
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Amtlich geführt

Christoph Paetzke

Rosenstraße 44, 26122 Oldenburg

1 Berufsträger · bestellt seit 2012

Schwerpunkte · laut Website der KanzleiErbschaftGründerHandwerkVereine
Keine Google-Bewertungen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Vereine in Oldenburg

Warum benötigen Vereine in Oldenburg gemeinnützigkeitsrechtliche Beratung?

Um den steuerbegünstigten Status des Vereins nicht zu gefährden. Der Berater in Oldenburg überwacht die zeitnahe Mittelverwendung und hilft bei der exakten Trennung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.

Wann dürfen Vereine in Oldenburg Spendenbescheinigungen ausstellen?

Nur für Zuwendungen, die direkt dem steuerbegünstigten Zweck zugutekommen. Ihr Steuerberater in Oldenburg prüft die rechtlichen Voraussetzungen im Detail, um eine persönliche Haftung des Vereinsvorstands zu vermeiden.

Muss ein gemeinnütziger Verein in Oldenburg Steuern zahlen?

Grundsätzlich nicht für Einnahmen im Zweckbetrieb oder ideellen Bereich. Übersteigen die Bruttoeinnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs jedoch die Freigrenze von 45.000 € pro Jahr, unterliegt der Verein in Oldenburg der Körperschaft- und Gewerbesteuer.