GAAP GmbH
Alte Jakobstr. 79/80, 10179 Berlin
2 Berufsträger · bestellt seit 1998
Vereine & Gemeinnützigkeit
Hier finden Sie 14 Kanzleien für Vereine & Gemeinnützigkeit in Berlin, davon sind 14 im amtlichen Register verifiziert. Darunter befinden sich 2 zertifizierte Fachberater (DStV). Alle gelisteten Kanzleien wurden auf ihre amtliche Registrierungsnummer (StB-Nr.) geprüft.
Ergebnisse filtern und sortierenAlle 14 aufgeführten Kanzleien sind im amtlichen Berufsregister (BStBK) mit Registernummer geführt — keine Platzierung gegen Bezahlung.
Zertifizierte Fachberater (DStV) zuerst, dann Kanzleien, deren Website oder Profil diesen Schwerpunkt nennt (kein zertifizierter Titel).
Alte Jakobstr. 79/80, 10179 Berlin
2 Berufsträger · bestellt seit 1998
Gehringstr. 63, 13088 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 2005
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
2 Berufsträger · bestellt seit 2001
Invalidenstraße 91, 10115 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 1998
Invalidenstraße 91, 10115 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 2020
Unter den Linden 21, 10117 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 1994
Pariser Platz 6a, 10117 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 2006
Spittelmarkt 11, 10117 Berlin
5 Berufsträger · bestellt seit 1982
Winsstraße 22, 10405 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 2001
Kollwitzstr. 17, 10405 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 2003
Utrechter Straße 26, 13347 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 2002
Utrechter Str. 26, 13347 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 1988
Lindower Straße 19, 13347 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 1984
Wundtstraße 60, 14057 Berlin
1 Berufsträger · bestellt seit 2000
Um den steuerbegünstigten Status des Vereins nicht zu gefährden. Der Berater in Berlin überwacht die zeitnahe Mittelverwendung und hilft bei der exakten Trennung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
Nur für Zuwendungen, die direkt dem steuerbegünstigten Zweck zugutekommen. Ihr Steuerberater in Berlin prüft die rechtlichen Voraussetzungen im Detail, um eine persönliche Haftung des Vereinsvorstands zu vermeiden.
Grundsätzlich nicht für Einnahmen im Zweckbetrieb oder ideellen Bereich. Übersteigen die Bruttoeinnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs jedoch die Freigrenze von 45.000 € pro Jahr, unterliegt der Verein in Berlin der Körperschaft- und Gewerbesteuer.