Branchen-Steuerberater

Vereine & Gemeinnützigkeit

Steuerberater für Vereine & Gemeinnützigkeit in Nürnberg

Hier finden Sie 4 Kanzleien für Vereine & Gemeinnützigkeit in Nürnberg, davon sind 4 im amtlichen Register verifiziert. Darunter befinden sich 2 zertifizierte Fachberater (DStV). Alle gelisteten Kanzleien wurden auf ihre amtliche Registrierungsnummer (StB-Nr.) geprüft.

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Alle 4 aufgeführten Kanzleien sind im amtlichen Berufsregister (BStBK) mit Registernummer geführt — keine Platzierung gegen Bezahlung.

Zertifizierte Fachberater (DStV) zuerst, dann Kanzleien, deren Website oder Profil diesen Schwerpunkt nennt (kein zertifizierter Titel).

Verzeichnis · 4 EinträgeSortierung Zertifizierte zuerst
Amtlich geführt

Ria Engelhardt

Parkstraße 12a, 90409 Nürnberg

1 Berufsträger · bestellt seit 1999

Fachberater für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.)
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Amtlich geführt

Spranger und Kollegen

Levelingstraße 38, 85049 Ingolstadt

1 Berufsträger · bestellt seit 2004

Fachberater für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.)
Keine Google-Bewertungen
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Amtlich geführt

Katja Hessel

Winklerstr. 5, 90402 Nürnberg

1 Berufsträger · bestellt seit 2002

Schwerpunkte · laut Website der KanzleiErbschaftGmbHImmobilienVereine
Keine Google-Bewertungen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Vereine in Nürnberg

Warum benötigen Vereine in Nürnberg gemeinnützigkeitsrechtliche Beratung?

Um den steuerbegünstigten Status des Vereins nicht zu gefährden. Der Berater in Nürnberg überwacht die zeitnahe Mittelverwendung und hilft bei der exakten Trennung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.

Wann dürfen Vereine in Nürnberg Spendenbescheinigungen ausstellen?

Nur für Zuwendungen, die direkt dem steuerbegünstigten Zweck zugutekommen. Ihr Steuerberater in Nürnberg prüft die rechtlichen Voraussetzungen im Detail, um eine persönliche Haftung des Vereinsvorstands zu vermeiden.

Muss ein gemeinnütziger Verein in Nürnberg Steuern zahlen?

Grundsätzlich nicht für Einnahmen im Zweckbetrieb oder ideellen Bereich. Übersteigen die Bruttoeinnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs jedoch die Freigrenze von 45.000 € pro Jahr, unterliegt der Verein in Nürnberg der Körperschaft- und Gewerbesteuer.