Branchen-Steuerberater

Vereine & Gemeinnützigkeit

Steuerberater für Vereine & Gemeinnützigkeit in Stuttgart

Hier finden Sie 4 Kanzleien für Vereine & Gemeinnützigkeit in Stuttgart, davon sind 4 im amtlichen Register verifiziert. Darunter befinden sich 2 zertifizierte Fachberater (DStV). Alle gelisteten Kanzleien wurden auf ihre amtliche Registrierungsnummer (StB-Nr.) geprüft.

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Alle 4 aufgeführten Kanzleien sind im amtlichen Berufsregister (BStBK) mit Registernummer geführt — keine Platzierung gegen Bezahlung.

Zertifizierte Fachberater (DStV) zuerst, dann Kanzleien, deren Website oder Profil diesen Schwerpunkt nennt (kein zertifizierter Titel).

Verzeichnis · 4 EinträgeSortierung Zertifizierte zuerst
Amtlich geführt

Bettina Haußmann

Im Welle 3, 70794 Filderstadt

1 Berufsträger · bestellt seit 1997

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Schwerpunkte · laut Website der KanzleiÄrzteFreiberuflerVereine
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Amtlich geführt

Dr. Hacker & Partner PartGmbB

Geißstraße 4, 70173 Stuttgart

1 Berufsträger · bestellt seit 2003

Schwerpunkte · laut Website der KanzleiErbschaftInternationalVereine
Keine Google-Bewertungen
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Amtlich geführt

Ulrich-Peter Kinzl

Königstraße 28, 70173 Stuttgart

1 Berufsträger · bestellt seit 2005

Schwerpunkte · laut Website der KanzleiErbschaftGründerImmobilienVereine
Keine Google-Bewertungen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Vereine in Stuttgart

Warum benötigen Vereine in Stuttgart gemeinnützigkeitsrechtliche Beratung?

Um den steuerbegünstigten Status des Vereins nicht zu gefährden. Der Berater in Stuttgart überwacht die zeitnahe Mittelverwendung und hilft bei der exakten Trennung von ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.

Wann dürfen Vereine in Stuttgart Spendenbescheinigungen ausstellen?

Nur für Zuwendungen, die direkt dem steuerbegünstigten Zweck zugutekommen. Ihr Steuerberater in Stuttgart prüft die rechtlichen Voraussetzungen im Detail, um eine persönliche Haftung des Vereinsvorstands zu vermeiden.

Muss ein gemeinnütziger Verein in Stuttgart Steuern zahlen?

Grundsätzlich nicht für Einnahmen im Zweckbetrieb oder ideellen Bereich. Übersteigen die Bruttoeinnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs jedoch die Freigrenze von 45.000 € pro Jahr, unterliegt der Verein in Stuttgart der Körperschaft- und Gewerbesteuer.