Online-Handel ist umsatzsteuerlich anspruchsvoll, sobald über Grenzen verkauft wird. Eine auf E-Commerce spezialisierte Kanzlei beherrscht die EU-Logik und die Marktplatz-Besonderheiten.
Typische Themen
- OSS-Verfahren (One-Stop-Shop): zentrale Meldung von EU-Fernverkäufen über die Lieferschwelle.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen & Erwerbe: korrekte Behandlung und Nachweise.
- Amazon FBA / PAN-EU: Warenlager im Ausland lösen Registrierungs- und Meldepflichten aus.
- Marktplatz-Pflichten: Bescheinigungen, Aufzeichnungen, Verkäuferdaten.
- Buchhaltung: saubere Anbindung von Shop-/Zahlungssystemen an die Finanzbuchführung.
Worauf Sie achten sollten
„E-Commerce“ ist kein geschützter Fachberater-Titel — Spezialisierung zeigt sich an Erfahrung mit OSS, FBA und Ihrer Shop-/Tool-Landschaft (z. B. Shopify, Amazon, Zahlungsanbieter). Fragen Sie konkret nach Mandanten mit grenzüberschreitendem Handel. Grundlagen: Steuerberater finden.
Bei reinem Auslandsbezug ohne Handel kann auch eine international ausgerichtete Kanzlei passen.