Online-Handel ist umsatzsteuerlich anspruchsvoll, sobald über Grenzen verkauft wird. Eine auf E-Commerce spezialisierte Kanzlei beherrscht die EU-Logik und die Marktplatz-Besonderheiten.

Typische Themen

  • OSS-Verfahren (One-Stop-Shop): zentrale Meldung von EU-Fernverkäufen über die Lieferschwelle.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen & Erwerbe: korrekte Behandlung und Nachweise.
  • Amazon FBA / PAN-EU: Warenlager im Ausland lösen Registrierungs- und Meldepflichten aus.
  • Marktplatz-Pflichten: Bescheinigungen, Aufzeichnungen, Verkäuferdaten.
  • Buchhaltung: saubere Anbindung von Shop-/Zahlungssystemen an die Finanzbuchführung.

Worauf Sie achten sollten

„E-Commerce“ ist kein geschützter Fachberater-Titel — Spezialisierung zeigt sich an Erfahrung mit OSS, FBA und Ihrer Shop-/Tool-Landschaft (z. B. Shopify, Amazon, Zahlungsanbieter). Fragen Sie konkret nach Mandanten mit grenzüberschreitendem Handel. Grundlagen: Steuerberater finden.

Bei reinem Auslandsbezug ohne Handel kann auch eine international ausgerichtete Kanzlei passen.