Für die Steuererklärung stehen Arbeitnehmern zwei Wege offen: ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater. Beide dürfen in Steuersachen helfen — aber in sehr unterschiedlichem Umfang. Welcher Weg passt, hängt vor allem von Ihren Einkunftsarten ab.
Der Lohnsteuerhilfeverein: günstig, aber begrenzt
Lohnsteuerhilfevereine haben eine beschränkte Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG). Sie dürfen im Kern nur Menschen beraten, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Renten oder Pensionen sowie Unterhalt und ähnliche Bezüge haben — also typischerweise Arbeitnehmer, Beamte und Rentner.
- Vorteil: günstiger Mitgliedsbeitrag, meist nach Jahreseinkommen gestaffelt; laufende Betreuung inklusive.
- Grenze: Sobald Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit vorliegen, endet die Befugnis. Nebeneinkünfte etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen sind nur bis zu gesetzlich festgelegten Grenzen zulässig — prüfen Sie die jeweils aktuellen Beträge.
Liegt Ihr Fall außerhalb dieses Rahmens, darf der Verein Ihre Erklärung nicht bearbeiten.
Der Steuerberater: umfassend zuständig
Ein Steuerberater unterliegt keiner solchen inhaltlichen Beschränkung. Er betreut alle Einkunftsarten, Selbstständige und Unternehmen, übernimmt Buchführung, Jahresabschluss und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Was dazugehört, zeigt Was macht ein Steuerberater?. Die Vergütung richtet sich nach der StBVV — siehe Was kostet ein Steuerberater?.
Welcher Weg passt?
- Reiner Arbeitnehmer- oder Rentnerfall: Ein Lohnsteuerhilfeverein reicht in der Regel und ist kostengünstig.
- Selbstständigkeit, Gewerbe, Unternehmen, komplexe Vermögensfragen: Hier führt am Steuerberater kein Weg vorbei.
- Wechselnde Lage (z. B. Start einer Nebentätigkeit): Ein Steuerberater bietet mehr Spielraum, wenn sich Ihre Verhältnisse ändern.
Ob sich professionelle Hilfe überhaupt lohnt, wägt Lohnt sich ein Steuerberater? ab. Suchen Sie eine Kanzlei, sind im Verzeichnis alle Einträge amtlich geprüft und nach Branche sowie Stadt filterbar.