Eine Erstberatung ist der richtige Einstieg, wenn Sie eine konkrete steuerliche Frage klären oder prüfen wollen, ob sich eine dauerhafte Zusammenarbeit lohnt. Anders als das unverbindliche Kennenlerngespräch ist die Erstberatung eine echte Beratungsleistung — und damit grundsätzlich vergütungspflichtig.

Was die Gebühr begrenzt

Für Verbraucher ist die Erstberatung im Preis gedeckelt: Nach § 21 StBVV darf der Steuerberater für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro (zzgl. Umsatzsteuer und etwaiger Auslagen) berechnen. Diese Obergrenze schützt Privatpersonen davor, dass ein einzelnes Gespräch unverhältnismäßig teuer wird.

Wichtig zur Einordnung:

  • Die Deckelung gilt nur für die erste Beratung und nur gegenüber Verbrauchern, nicht für Unternehmer im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.
  • Ein reines Kennenlern- oder Akquisegespräch kann kostenlos sein — klären Sie das vorab.
  • Folgeberatungen und laufende Mandate rechnen sich nach den regulären Regeln der StBVV; die Logik dazu erklärt Was kostet ein Steuerberater?.

So bereiten Sie das Gespräch vor

  • Frage zuspitzen: Je klarer Ihr Anliegen, desto konkreter die Antwort und desto kürzer das Gespräch.
  • Unterlagen mitbringen: relevante Bescheide, Verträge oder Zahlen — eine Orientierung gibt die Unterlagen-Checkliste.
  • Kosten ansprechen: Fragen Sie vorab, ob und wie die Erstberatung berechnet wird.

Nach der Erstberatung

Passt die Kanzlei fachlich und persönlich, folgt oft das dauerhafte Mandat mit Vollmacht. Passt es nicht, haben Sie mit begrenztem Einsatz Klarheit gewonnen. Wie Sie überhaupt die passende Kanzlei auswählen, zeigt Steuerberater finden. Im Verzeichnis sind alle Einträge amtlich geprüft und nach Branche sowie Stadt filterbar.